Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNG
Angebot, Leistungen und Lieferungen durch die ACUT EDV-Beratung GmbH erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. VERTRAGSSCHLUSS
Angebote durch die ACUT EDV-Beratung GmbH sind bis zur schriftlichen Bestätigung freibleibend.
Dies gilt auch für Vertragsergänzungen oder Nebenabreden.
Änderungen der vereinbarten Leistungen werden zusätzlich berechnet.
Als Änderungen gelten auch die Wiederholungen von Konzeption und Programmierung, Skizzen, Entwürfen, Muster und ähnliche Vorarbeiten. Diese werden auch dann berechnet, wenn die Ausführung nicht schriftlich beauftragt wird.
Des Weiteren kommt ein Vertragsschluss zustande, wenn der Auftrag mündlich erteilt wird und die Bearbeitung mit Wissen und in Zusammenarbeit mit dem Kunden beginnt.
Sollte der Kunde innerhalb der ersten Woche keinen schriftlichen Widerspruch leisten, ist der Vertrag geschlossen.

3. LEISTUNG
Der Firmensitz der ACUT EDV-Beratung GmbH ist Erfüllungs- und Leistungsort für sämtliche Leistungen und Lieferungen. Sollte die Leistung an einem anderen Ort erbracht werden, werden Spesen (km-Geld, Bahn- oder Flugtickets, Übernachtungen, Verpflegungspauschale, etc) nach den aktuell gültigen Sätzen abgerechnet.
Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen bedingt durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder sonstige außerhalb der betrieblichen Sphäre der ACUT EDV-Beratung GmbH liegenden Umstände, auch soweit sie bei Lieferanten eintreten, haftet die ACUT EDV-Beratung GmbH nicht.
Dies gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit. Die ACUT EDV-Beratung GmbH ist zu Teillieferungen/Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4. ZAHLUNG
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Bei Aufträgen mit einem Rechnungswert über 2.000,00 EUR sind, soweit nicht anders vereinbart, A-konto-Zahlungen von 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigstellung von Zwischenarbeiten (z.B. Fertigstellung der Konzeption oder des Programmes) und 1/3 nach Fertigstellung und Erhalt der Schlussrechnung innerhalb von 7 Tagen zahlbar.
Unbeschadet der vorhergehenden Regelung ist die ACUT EDV-Beratung GmbH auch berechtigt, die Aufnahme der Bearbeitung bzw. die weitere Bearbeitung des Auftrages sowie die Auslieferung von einer Vorauszahlung in Höhe von 50% der Gesamtauftragssumme abhängig zu machen.
Ist die Erfüllung des Vergütungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder erst nachträglich bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so ist die ACUT EDV-Beratung GmbH berechtigt, Vorauszahlungen und sofortige Bezahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen, nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten, Copyrights von Konzepten und Programmen nicht zu erteilen, sowie die Weiterbearbeitung von Aufträgen bis zum vollständigen Ausgleich einzustellen.
Die ACUT EDV-Beratung GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen, wenn der Kunde trotz Mahnung auf fällige Forderungen keine Zahlung leistet.
Verzugszinsen sind in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. EIGENTUMSVORBEHALT/COPYRIGHT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ACUT EDV-Beratung GmbH.
Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt.
Er tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an die ACUT EDV-Beratung GmbH ab.

6. BEANSTANDUNGEN
Der Kunde hat zur Korrektur übersandte Arbeitsergebnisse unverzüglich zu überprüfen und deren Freigabe schriftlich zu bestätigen. Ohne schriftliche Freigabe ist die ACUT EDV-Beratung GmbH zur weiteren Bearbeitung nicht verpflichtet.
In Erfüllung des Auftrages angefallene endgültige Arbeitsergebnisse hat der Kunde ebenfalls unverzüglich zu überprüfen. Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Empfang schriftlich zu erheben.
Die Geltendmachung versteckter Mängel ist ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb einer Woche, gerechnet vom Zeitpunkt ihres Erkennbarwerdens, angezeigt werden.
Erfolgt die Mängelrüge nicht fristgerecht, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Dies gilt nicht für den Fall zumindest grober Fahrlässigkeit.
Gesetzliche Verjährungsregeln bleiben unberührt.

7. GEWÄHRLEISTUNG
Bei berechtigten Mängelrügen besitzt der Kunde ausschließlich Anspruch auf Nachbesserung.
Der Kunde ist verpflichtet, der ACUT EDV-Beratung GmbH die Möglichkeit zumindest zweimaliger Nachbesserung einzuräumen. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder den Fall zumindest grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Mängel des zugelieferten Materials wird durch die ACUT EDV-Beratung GmbH mit Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Zulieferer erfüllt.
Weitere Ansprüche gegen die ACUT EDV-Beratung GmbH bestehen nicht.

8. AUFBEWAHRUNG
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung zugängliche körperliche Gegenstände, Halb- und Fertigerzeugnisse etc. werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus aufbewahrt.
Für die Verschlechterung oder den Untergang des Lagergutes haftet die ACUT EDV-Beratung GmbH nur im Falle zumindest grober Fahrlässigkeit. Elektronische Datensätze, die als Zwischenschritte zur Herstellung von Webpräsenzen, Programmen, Projekten etc. dienen oder aber selbst vertragsmäßige Endprodukte darstellen, werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus, längstens für zwei Monate nach Beendigung des Auftrages aufbewahrt.
Für die Verschlechterung oder den Untergang der gespeicherten Daten haftet die ACUT EDV-Beratung GmbH nur im Falle zumindest grober Fahrlässigkeit.

9. NUTZUNGSRECHT
Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte. Die durch die ACUT EDV-Beratung GmbH gefertigten Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzung verwendet werden.
Sämtliche nicht ausdrücklich erwähnten Nutzungsrechte verbleiben bei der ACUT EDV-Beratung GmbH.

10. URHEBERRECHT
Die in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse sind persönliche, geistige Schöpfungen, für die das Urheberrechtsgesetz gilt.
Ohne vorherige Einwilligung durch die ACUT EDV-Beratung GmbH dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig.
Die ACUT EDV-Beratung GmbH ist berechtigt, sich jederzeit als Autor zu bezeichnen. Der Kunde erteilt der ACUT EDV-Beratung GmbH die Befugnis, die in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse als Referenz und zur Eigenwerbung zu verwenden.
Die vom Kunden überlassenen Vorlagen und Gestaltungselemente werden von der ACUT EDV-Beratung GmbH unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde über die dafür notwendigen Rechte verfügt. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies schriftlich vereinbart worden ist.

11. WETTBEWERBSRECHT
Für die markenrechtliche Eintragungs- und Schutzfähigkeit der in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse übernimmt die ACUT EDV-Beratung GmbH die Gewähr nur bei schriftlicher Vereinbarung.
Gleiches gilt für deren wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit.
Die ACUT EDV-Beratung GmbH weist ausdrücklich jedwede Regelung vom Konkurrenzschutz zurück.
Die ACUT EDV-Beratung GmbH ist jederzeit berechtigt, auch für Kunden mit gleich gelagerten Geschäftsfeldern oder Hersteller gleicher Produkte tätig zu werden.

12. GERICHTSSTAND
Der Firmensitz der ACUT EDV-Beratung GmbH ist auch der Gerichtsstand, soweit eine entsprechende Vereinbarung zulässig ist.